Bei der Allgemeinmedizinerin Sarah M. wurde Brustkrebs diagnostiziert. Sie fiel in der Folge mehrere Wochen aus und ihre Praxis blieb geschlossen. Mit ihrer Krankentagegeld-Versicherung fühlte sie sich gut abgesichert. Obwohl sie einen Sondertarif vereinbart hatte, zahlte diese erst nach dem 22. Tag – aber nur 100,- Euro pro Tag. Sie erhielt also 3.000 Euro pro Monat und konnte damit weder ihre laufenden privaten Kosten decken, noch jene für ihre Praxis, denn Miete, Betriebskosten, Personalkosten, Leasing und anderes liefen natürlich weiter. Die geschiedene Mutter zweier studierender Kinder musste sich privat Geld ausleihen, denn die Bank zierte sich wegen der Krankheit der Ärztin mit einem Kredit.
Praxis-Ausfall durch Krankheit: Krankentagegeld- oder Praxis-Unterbrechungs-Versicherung?
Der Ärzte-Versicherungsexperte Thomas Cerny sieht die Krankentagegeldversicherung nur als einen Bestandteil einer umfassenden Absicherung an. „Selbstständige Ärzte brauchen auch eine Praxis-Unterbrechungs-Versicherung, denn nur diese deckt die vollständigen Kosten ab.“
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Flickr – solidarity-Rosmarie Voegtli under CC BY 2.0