Die Psychiaterin arbeitet in einer Klinik, hat eine eigene Praxis und betreut auch noch einige psychosoziale Einrichtungen. Jetzt wurde ihr die Belastung zu viel und sie wurde direkt nach einem Nachtdienst wegen eines akuten Hörsturzes auf die HNO-Abteilung eingeliefert, wo sie vier Wochen verbrachte. Das Angestellteneinkommen lief zwar weiter – ohne den attraktiven Zulagen natürlich –, aber ihre zahlungskräftigen Privatpatienten konnte sie in dieser Zeit nicht betreuen. Auf der Türe Ihrer Privatpraxis stand „Praxis geschlossen“. Sie musste also auf rund 50 Prozent ihres Einkommens verzichten, weil sie keine Praxis-Unterbrechungs-Versicherung hatte.
Das Schild „Praxis geschlossen“ verursacht finanziellen Schaden
„Ich kenne diese Medizinerin seit vielen Jahren und betreue sie auch. Bisher hat sie mit Hinweis auf ihr Angestelltenverhältnis von einer PUV immer Abstand genommen. Aufgrund des hohen Lebensstandards ging ihr aber das Einkommen aus der Privatpraxis doch sehr ab. Viel schlimmer ist aber die Aussicht in die Zukunft. Wenn es so weitergeht, wird wohl eine viel längere Auszeit nicht zu vermeiden sein – und dann fehlt das Geld.“ Thomas Cerny kann auf viele derartige Beispiele verweisen. Er ist Experte in Sachen Praxisausfälle und rät in solchen Fällen zu einer Praxis-Unterbrechungs-Versicherung.
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