P.U.V. heißt „Praxis-Unterbrechungs-Versicherung“. Mit einer solchen wird ein allfälliger Ausfall finanziell abgesichert und abgedeckt.
Bei Ärzten, Psychotherapeuten und sonstigen Heilberufen hängt der finanzielle Erfolg der Praxis am Chef selbst. Doch was passiert, wenn dieser aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung ausfällt? Ohne Einnahmen müssen Kosten für Mitarbeiter, Miete, Kreditraten, Rentenvorsorge sowie privaten Lebensunterhalt weiter bezahlt werden. Unsere P.U.V ist daher ein wesentlicher Baustein der Existenz-Sicherung.
Im Minimum sollte eine P.U.V folgendes bieten:
- Freie Wahl in der Kosten- und Gewinnabsicherung
- Kündigungsverzicht des Versicherers nach dem Leistungsfall
- Leistung bei psychischen Erkrankungen
- Fixe pauschale Entschädigung bei Praxisstillstand
- Leistung bei Bestellung eines Vertreters
- Kein automatisches Ende des Versicherungsschutzes mit 65 oder 68
- Lange Vertragsdauer
Was kostet eine Absicherung des Praxisausfalls:
Beispiel Facharzt: Tarifvariante PLUS, 51 Jahre, Leistung EUR 9.000 pro Monat ab dem 29. Tag, Monats-Beitrag EUR 133,45
Beispiel Psychotherapeutin: Tarifvariante PLUS, 40 Jahre, Leistung EUR 3.000 pro Monat ab dem 15. Tag, Monats-Beitrag EUR 42,45
Beispiel Physiotherapeut: Tarifvariante PLUS, 47 Jahre, Leistung EUR 4.000 pro Monat ab dem 22. Tag, Monats-Beitrag EUR 68,60
Ihr besonderes Highlight: Die Leistung beginnt ab dem 1. Tag nach einem 48-stündigen Krankenhausaufenthalt.
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